Austria: Warranty wording 2026
In Europa gilt für Produkte der Marke Sorel eine Garantie von 2 Jahren. Der Garantiegeber ist Columbia
Sportswear Austria GmbH, Moosfeldstraße 1, 5101 Bergheim, Salzburg, Austria, registriert FN 330128 h mit
MWst. Nummer ATU650483 («Columbia»).
Die Garantie deckt Material- und Verarbeitungsfehler an allen Kleidungsstücken, Ausrüstung und Schuhen ab,
die von Sorel oder anderen Gesellschaften der Columbia Sportswear Company Unternehmensgruppe hergestellt
wurden.
Wenn ein Produkt einen Material- oder Verarbeitungsfehler hat, werden wir das Produkt entweder kostenlos reparieren oder eine Gutschrift nach unserem Ermessen ausstellen.
Bitte beachten Sie, dass Columbia keine Garantie übernimmt für Beschädigungen an den Produkten, die aus
folgenden Gründen entstanden sind (i) Ihr unsachgemäßer Gebrauch (ii) unsachgemäße Änderungen an den
Produkten durch Sie oder Ihnen zurechenbaren Dritte, (iii) gewöhnlicher Verschleiß im Laufe der Zeit oder (iv)
Ihre Nichtbeachtung der Produktpflegeanweisungen sowie (v) sonstige äußere Einflüsse.
Inanspruchnahme der Garantie
1. Für Produkte, die vor weniger als 2 Jahren in unserem offiziellen Sorel‑Onlineshop
unter
www.sorel.at gekauft wurden
Die Garantie gilt für Produkte der Marke Sorel, deren Kaufvertrag vor weniger als 2 Jahren ab Meldung des
Garantiefalls im Sorel-Onlineshop unter www.sorel.at abgeschlossen wurden.
Um in diesem Fall einen Garantiefall geltend zu machen,
kontaktieren Sie uns bitte oder senden Sie uns eine
mail an
Support@helpcenter-sorel-eu.zendesk.com und geben Sie mindestens die folgenden Informationen an:
• Ihr Name
• Ihre Bestellnummer
• Einige Bilder, die den Fehler zeigen
• Eine kurze Beschreibung des Problems
Wir werden Ihnen bestätigen, ob Ihr Produkt unter Garantie fällt und informieren Sie über etwaige weitere
Schritte (insbesondere Zusendung des mangelhaften Produkts an uns).
2. Für Produkte, die vor weniger als 2 Jahren in einem Einzelhandelsgeschäft gekauft wurden
Die Garantie gilt für Produkte der Marke Sorel, deren Kaufvertrag vor weniger als 2 Jahren ab Meldung des
Garantiefalls in einem österreichischen Einzelhandelsgeschäft abgeschlossen wurden.
In diesem Fall versuchen Sie bitte zunächst Ihren Garantieanspruch geltend zu machen, indem Sie das
betreffende Produkt/die betreffenden Produkte bei dem Geschäft zurückgeben, in dem Sie es/sie gekauft haben.
Bitte besuchen Sie die Website der Verkaufsstelle und/oder setzen Sie sich mit ihm in Verbindung, um weitere
Informationen über seinen Kundendienst zu erhalten.
Sollte dies nicht möglich sein,
kontaktieren Sie uns bitte oder senden Sie uns eine mail an
Support@helpcenter-sorel-eu.zendesk.com.
3. Für Produkte, die vor weniger als 2 Jahren in einem Partner‑Onlineshop gekauft wurden
Die Garantie gilt für Produkte der Marke Sorel, deren Kaufvertrag vor weniger als 2 Jahren ab Meldung des
Garantiefalls bei einem unserer Partner-Onlineshops abgeschlossen wurden.
In diesem Fall versuchen Sie bitte zunächst Ihren Garantieanspruch geltend zu machen, indem Sie das
betreffende Produkt/die betreffenden Produkte bei dem Partner-Onlineshop zurückgeben, in dem Sie es/sie
gekauft haben. Bitte besuchen Sie die Website des Händlers und/oder setzen Sie sich mit ihm in Verbindung,
um weitere Informationen über seine Kundendienstleistungen zu erhalten.
Sollte dies nicht möglich
sein,
kontaktieren Sie uns bitte oder senden Sie uns eine mail an
Support@helpcenter-sorel-eu.zendesk.com.
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte
Diese Garantie tritt neben Ihre etwaigen gesetzlichen oder vertraglichen Rechte und lässt diese unberührt.
Durch diese Garantie werden insbesondere Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen zustehen, wenn
die Kaufsache zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges nicht mangelfrei war, nicht eingeschränkt. Innerhalb der
Gewährleistungsfrist stehen Ihnen Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte im gesetzlichen Umfang
ungemindert zu.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Diese Garantiebestimmungen unterliegen österreichischem Recht ohne Rückgriff auf seine Kollisionsnormen
und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Wenn Sie Verbraucher sind und Ihren gewöhnlichen
Aufenthalt in einem Land der Europäischen Union haben, genießen Sie in jedem Fall Rechte, die Sie nach den
zwingenden Bestimmungen des in Ihrem Wohnsitzland geltenden Rechts schützen.
Sie können an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort eine Klage zur Geltendmachung Ihrer Rechte
erheben. Sofern Sie zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in
Österreich oder der EU haben noch in einem Mitgliedstaat beschäftigt sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder den Allgemeinen
Verkaufsbedingungen das für 5101 Bergheim, Salzburg örtlich und sachlich zuständige Gericht.